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Verkehrsrecht?

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  • AndreasBloechl
    Weltbester Mod Tipper
    • 15.10.2009
    • 40683

    Verkehrsrecht?

    Ist hier vielleicht jemand der sich mit Verkehrsrecht auskennt?
    Bin über die Weihnachtsfeiertage in Berlin gewesen. In Leipzig haben wir kurz noch das Stadion besichtigt und dort bin ich bei Rot über die Ampel, ich habe diese Ampel komplett übersehen weil die Straßenführung so derartig schlecht war das sogar das Navi mir einen schwachsinn angegeben hat. Die Ampel war länger als eine Sekunde schon rot. Mir droht jetzt eine Strafe von 200 Euro, 4Wochen Fahrverbot und 2 Punkte. Ich habe mich im Internet jetzt mal bei SOS-Verkehrsrecht, ist eine Kanzlei in Berlin, schlau gemacht und die würden Einspruch für mich einlegen wenn mein Rechtschutz es übernimmt. Mein Rechtschutz würde das mit 150 Euro Selbstbeteiligung auch machen. Wie hoch stehen da die Chancen das dieses Verfahren eingestellt wird? Die würden jetzt erst einmal alles an Ampeltechnik in Frage stellen und eine Überprüfung dieser anfordern. Seht ihr da eine Chance für mich oder sollte ich einfach nichts mehr unternehmen und warten was kommt, Anhörungsschreiben habe ich bekommen und auf dem Bild bin ich klar zu erkennen. Was meint ihr?
    mfG Andreas
    Go through life with honesty
  • monfort
    Super-Moderator
    • 02.04.2009
    • 9423

    #2
    Die 150 Euro Selbstbeteiligung wären es mir wert ,aber deine Chancen sind nicht groß ,du würdest da nur raus kommen wenn ein defekt der Ampel zu beweisen wäre.

    Gesendet von meinem VKY-L09 mit Tapatalk



    <div align=center>[img]http://www.img686.imageshack.us/img686/1411/68255439.gif[img]</div>

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    • kudok
      Moderator
      • 05.04.2008
      • 36028

      #3
      Andreas, frage erst mal Deinen Rechtsschutz, wie er den gemachten Erfahrungen nach die Chancen in Sachsen bei über einer Sekunde Rot sieht,
      unabhängig von der 150 €uro Selbstbeteiligung.

      In dem für Dich ungünstig ausgehenden Fall hättest Du Kosten von 150/Rechtsschutz + 200/Bussgeld + ?/Bearbeitungsgebühren, in Summe also ~ 400 €uro

      In Bayern wärst Du bei einer automatischen Überwachung chancenlos, bei einem zeitlich handgemessenen Verstoss (zwei Beamte, Beweisfoto) hast Du den Hauch
      einer Chance

      Zur Information noch ein Link zu einem Bericht bei FOCUS


      Kommentar

      • Menne.0201
        Super-Moderator
        • 14.06.2007
        • 25528

        #4
        Mein Sohn ist bei der Polizei. Bei der roten Ampel hast du keine Chance.
        Menne.0201
        AAF TEAM

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        • Einstein
          Nobelpreisträger
          • 01.02.2008
          • 42638

          #5
          Sehe ich genauso. Ich nehme an da war ein Ampelblitzer dann oder? Wenn du nicht Schwein hast und vielleicht noch ein weiteres Auto da drauf ist dann sieht es nicht besonders gut aus. Warte erst einmal den Anhörungsbogen ab und dann kannst du weitersehen.

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          • PhillipsD2
            Special VIP
            • 31.01.2010
            • 786

            #6
            Die Frage ist erstmal wurdest du überhaupt geblitzt oder hat es die Polizei gesehen? Wenn nicht wird überhaupt nichts passieren!
            MfG
            Infos zur kostenlosen Titan Lizenz hier

            Linkadresse:
            http://www.aaf-digital.info/forum/sh...74#post1099074

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            • monfort
              Super-Moderator
              • 02.04.2009
              • 9423

              #7
              Erstmal auf den Anhörungsbogen warten dann kannst du reagieren.

              Gesendet von meinem VKY-L09 mit Tapatalk



              <div align=center>[img]http://www.img686.imageshack.us/img686/1411/68255439.gif[img]</div>

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              • Menne.0201
                Super-Moderator
                • 14.06.2007
                • 25528

                #8
                Er schrieb aber oben doch das er geblitzt wurde. Ob dein Tacho richtig geht siehst du ob der Blitz angeht.
                Menne.0201
                AAF TEAM

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                • DBuegel
                  Benutzer
                  • 02.12.2019
                  • 65

                  #9
                  weil die Straßenführung so derartig schlecht war
                  Hier würde ich mal ansetzten. Evtl gibt es auch "Leidensgenossen".
                  Bilder sagen mehr als Worte.

                  MfG

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                  • kudok
                    Moderator
                    • 05.04.2008
                    • 36028

                    #10
                    Bei Ersttätern und einem beruflich bedingten Führerscheinbesitz gibt es unter Umständen die Möglichkeit,
                    mit der Bussgeldstelle einen Deal auszuhandeln:

                    kein Fahrverbot - dafür doppeltes Bussgeld.

                    Hierzu wäre wieder anwaltlicher Rat einzuholen.


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                    • AndreasBloechl
                      Weltbester Mod Tipper
                      • 15.10.2009
                      • 40683

                      #11
                      Anhörungsbogen habe ich ja bekommen und da bin ich klar zu erkennen auf dem Photo.
                      Ich schreib jetzt mal selber eine Stellungsnahme und kreuze mal nichts an mit der Begründung das ich mich nicht selber belasten möchte.
                      Lasse alles weiter auf mich zukommen, hilft ja nicht.
                      mfG Andreas
                      Go through life with honesty

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                      • Menne.0201
                        Super-Moderator
                        • 14.06.2007
                        • 25528

                        #12
                        Wenn du es versuchen willst dann nur mit Anwalt.
                        Menne.0201
                        AAF TEAM

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                        • Einstein
                          Nobelpreisträger
                          • 01.02.2008
                          • 42638

                          #13
                          Normalerweise kannst du bei ner Rechtsschutz erst einmal eine Rat einholen ohne dass dich das was kostet. In Anbetracht des Vorwurfs würde ich dir dringend dazu raten und jetzt nichts selbst irgendwas dazu äußern ohne Abstimmung.

                          Kommentar

                          • Alfiator
                            VIP
                            • 03.06.2013
                            • 1172

                            #14
                            Erstmal nur die Personalien eintragen;sonst nichts.Dann abwarten was passiert....

                            Kommentar

                            • AndreasBloechl
                              Weltbester Mod Tipper
                              • 15.10.2009
                              • 40683

                              #15
                              Ich schreib ja nicht ob ich die Tat gestehe oder nicht. Das alles lasse ich leer und füge einen Bericht hinzu was sie vielleicht beachten könnten.
                              Was dann raus kommt werde ich sehen, ich mache dann auch nichts mehr und akzeptiere auch das was raus kommt. Hilft ja nichts.
                              Mit Anwalt wäre ja wenn ich jetzt dieser Kanzlei alles übergeben würde und meinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen würde. Möchte ich aber nicht weil ich mir nicht sicher bin ob sich die 150 Euro Selbstbeteiligung lohnen und ich hinterher auf noch mehr Kosten sitzen bleibe. Ich bin da drüber und das kann auch kein Anwalt rückgängig machen. Wenn sie gewillt sind und das Verfahren abmildern oder einstellen wollen, machen sie es vielleicht auch so und ohne Anwalt.
                              mfG Andreas
                              Go through life with honesty

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