...blöd ist halt nur,daß es eh kein Mainboard mehr gibt.....
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...dbzgl. "es wurde am 21.05.2015 im Service getauscht" würde ich mich mal z.B. bei der Verbraucherzentrale erkundigen ob bei einem Austausch gegen ein Neugerät die Frist von vorne beginnt...
...blöd ist halt nur,daß es eh kein Mainboard mehr gibt.....Gruss Joker7
Ein Tag ohne lächeln ist ein verlorener Tag( Charlie Chaplin )
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Die Gewährleistung beginnt bei einem Austauschgerät nicht wieder von vorn! Es zählt tatsächlich das Kaufdatum. "Drauf rechnen" kann ich nur die Zeit in der das Gerät zur Reparatur war, Beispiel: Gerät defekt, 14 Tage Reparatur/Austausch: Gewährleistungszeit = 2 Jahre ab Kaufdatum + 14 Tage in denen das Gerät zur Reparatur/Austausch war.
Nicht schön, aber ist so...
Gruß
Siggi
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Der BGH sieht das anders:
Ob Mängelbeseitigungsmaßnahmen oder -versuche des Verkäufers nach der gesetzlichen Regelung nur zu einer Hemmung (§ 203 BGB; § 639 Abs. 2 BGB a.F. analog) oder zum Neubeginn (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB; § 208 BGB a.F.) der Verjährung der Mängelansprüche des Käufers führen, hängt davon ab, ob die betreffenden Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als konkludentes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen sind. Das ist [...] nur dann anzunehmen, wenn der Verkäufer aus der Sicht des Käufers nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelt, zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein. Erheblich sind hierbei vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigungsarbeiten (Senat, Urteil vom 8. Juli 1987 - VIII ZR 274/86, WM 1987, 1200 = NJW 1988, 254 unter II. 3. m.w.Nachw.; Urteil vom 2. Juni 1999 - VIII ZR 322/98, WM 1999, 1893 = NJW 1999, 2961 unter II. 2.).
[...] Zwar sind, [...] durchaus Fälle denkbar, in denen Nacherfüllungsmaßnahmen eines Lieferanten zur Folge haben, dass die Verjährung nach § 438 BGB - unbeschränkt - neu beginnt. Bei der Lieferung einer Ersatzsache nach § 439 BGB mag das sogar die Regel sein. Eine Nachbesserung wird dem gegenüber, sofern sie überhaupt einen Neubeginn der Verjährung zu bewirken vermag, regelmäßig nur insoweit Einfluss auf die Verjährung nach § 438 BGB haben, als es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt (näher Haas in Haas/Medicus/Rolland/Schäfer/Wendtland, Das neue Schuldrecht, 2002, Kap. 5 Rdnrn. 332, 333).
Der BGH sagt also zusammenfassend: Bei einer Neulieferung beginnt die Verjährung nach § 438 in der Regel neu
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Mit der Aushändigung eines neuen Gerätes (kompletter Umtausch) beginnt eine neue Gewährleistungsfrist mit Beweislastumkehr und allem drum und dran. Beim Austausch einzelner Komponenten (zB in einem PC) sind nur die Komponenten betroffen. Die Garantie bleibt hiervon uU unberührt, dh die Garantievereinbarung beginnt nicht zwangsläufig von vorn.
Auf Deutsch ;-) Gewährleistung beginnt beim Wandel von vorn und die Garantie nicht.
Man sollte berücksichtigen, dass die Garantievereinbarungen vom Verkäufer bestimmt werden. Eine Garantie ist nämlich nicht mit der gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtung zu verwechseln. Die Garantieregelungen können Sie in den jeweiligen AGBs des Verkäufers nachlesen. Es kann nämlich auch sein, dass der Verkäufer die Garantie für Ersatzgeräte ausschliesst etc. und somit kein "Neustart der Garantie" eintritt.
Die große Frage ist also, von wem und in welchem Rahmen wurde das Gerät damals getauscht?
1. Händler im Rahmen Gewährleistung?
2. Hersteller im Rahmen der Garantie?
Wenn 1 könnte man beim Händler reklamieren und auf Reparatur pochen, wenn 2 hat man wohl keine chance.Zuletzt geändert von GOst4711; 24.05.2017, 22:36.
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können die nicht reparieren werden die leider kaufpreis zurückerstatten müssen, so ist es leider
der Laden scheint nicht mal die Regeln zu kennen, denn er will den Kunden nur abwimmeln
Im Gewährleistungsfall hat der Kunde die Wahl:
- Nachbesserung: Der Händler soll die Ware reparieren.
- Ersatzlieferung: Der Kunde gibt den Artikel zurück und erhält im Austausch die gleiche Neuware.
- Preisminderung: Der Kunde behält seine Ware und lässt sich einen Teil des Kaufpreises erstatten.
- Rücktritt: Er macht den Kauf rückgängig und bekommt sein Geld zurück.
quelle: https://www.test.de/Kaufen-und-Rekla...10602-2410602/
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Das ist es ja,
Die sagen dass durch die damaligen umtausch,gaewehrleistung ist nicht geaendert worden,also dennen meinung nach bleibt das kaufdatum im kraft fuer gaewehrleistung.
Und das waere schon rueber um einige wochen.
Denke mir bleibt nichts anders ubrig um ein anwalt einschalten lassen,wenn ich nicht im regen sitzen will.
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Hm, schon nicht so einfach aber so einfach wegwischen kann man die Anspüche nicht. Der Mist ist aber, dass man die Beweislast trägt, dass die Kiste von Anfang an nicht in Ordnung war wenn später als ein halbes Jahr etwas geltend gemacht wird. Aber du müsstest auch aus meiner Sicht noch innerhalb der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren sein.
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Ich hol den etwa 3 Jahre alten Fred noch mal hoch und hänge meinen Kommentar an:
Bin auch etwa 05/2015 von einem Topf 7700pvr auf die Nemesis mit 1x C/T2-Tuner umgestiegen. Hat derzeit 199 Taler gekostet.
War ein winziger senkrechter Streifen im Display - dafür hab ich noch mal nen Zwanziger erstattet bekommen.
Noch 2x S2-Tuner dazu und das Teil hat mich schwer begeistert.
Vor ein paar Wochen ging es dann los:
Box schaltet sich planlos nach 30-60 Minuten ab. Wieder mit FB einschalten (Boot !), alles schön weit - nervt, aber kann mn mit leben.
Die Zeiten wurden kleiner und manchmal musste man auch ein 2. Mal wieder einschalten.
Noch ein paar Tage später wollte der Hobel dann auch ein 3. Mal wieder eingeschaltet werden.
Diesesmal klappt das allerdings nicht mehr per FB - ich musste immer am Gerät einschalten.
Am nächsten Tag wieder gleiches Prozedrere, allerdings kein Bild und die Samsung Glotze sagt: "HDMI-1 nicht belegt"
Die Bow merkt sich übrigends wie immer artig den letzten Sender.
Durch die Programme schalten wird auch ganz normal angezeigt.
Also Nemesis mal auf gemacht und Platte raus - gleiches Spiel: 4 von 5 Versuchenbringen keine Bild /HDMI-Steuerung.
Netzteil Probolem ? (wie beim TOPF: Ein paar Elkosgewechselt, alles wieder schön)
Anscheinend nicht ... entstaubt, alle Steckverbinder gecheckt, nichts aufgeblähtes, keine kalten Löstellen zu sehen (Lupe 10 fach), nicht klopfempfindlich.
+12 stehen stabil.
Ich finde es sehr erschreckend und es macht mich sehr traurig, das solche Geräte quasi zum wegerfen produziert werden.
Nach grade mal 2 Jahren schon keine Ersatzteile mehr ???
Also FAZIT: Muss dann leider weg ....
Das Netzteil bau ich mir raus - kann ich anderweitig brauchen.
- Brauch noch jemand Teile vom Gehäuse ?
- Eine FB mit abgegrabbelten Tasten - aber voll i.O. ?
- Die 5 Tuner (4x S2, 1X C2/T2) sind auch zum wegwerfe zu schaden und passen doch auch anderswo ?!
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Habe nehme Nemesis jetzt seit gut 6 Jahren, wenn ich mich nicht irre und keine wesentlichen Problem. Ab und zu hängt sie sich auf aber sonst bin ich immer noch zufrieden.
Falls du den T2 Tuner loswerden willst und er funktioniert würde ich hier mein Interesse anmelden.
Lg
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Nemesis tot?
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